Gefährdungsbeurteilung von elektrischen Arbeitsmitteln
Da der Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln bei fehlerhafter Funktion Schäden verursachen kann, fordern das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) eine regelmäßige Prüfung elektrischer Arbeitsmittel. Diese muss durch eine hierzu befähigte Person erfolgen und rechtssicher dokumentiert werden. Im Ernstfall ist ein Unternehmen – bei Nachweis einer Beurteilung ohne Beanstandungen – vor rechtlichen Konsequenzen abgesichert. Gemäß § 3 der Betriebssicherheitsverordnung müssen Prüfart, -umfang und -frist anhand einer Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel festgelegt werden. Aus dieser Beurteilung muss hervorgehen, welche Risiken tatsächlich vorliegen und auf die Mitarbeiter bzw. die Arbeitsmittel einwirken. Als Experte für die elektrische Sicherheitsprüfung und die Einschätzung von Gefahren an Arbeits- und Betriebsmitteln sind wir von teSi System Ihr Ansprechpartner in diesem Bereich. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung!
Sie haben Fragen zur elektrischen Sicherheitsprüfung?
Gefährdungsbeurteilung: Arbeitsmittel einschätzen und Vorkehrungen treffen
Mithilfe der Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln sollen – falls notwendig – Maßnahmen festgestellt werden, die zur gefährdungsfreien Nutzung eines elektrischen Betriebsmittels getroffen bzw. umgesetzt werden müssen. Anhand der Beurteilung lässt sich bestimmen, welche Art Prüfung stattfinden soll, welchen Umfang diese hat und welche Fristen dafür einzuhalten sind. So lässt sich für den Arbeitgeber im Detail feststellen, was getan werden muss, um eine gefahrlose Benutzung der Arbeitsmittel sicherzustellen. Die umgesetzten Sicherheitsvorkehrungen werden von unseren Elektrofachkräften bewertet und bei Bedarf verfeinert.
Bei der Prüfung und Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln sind vor allem die Umstände zu beachten, unter denen die elektrischen Betriebsmittel arbeiten. So unterliegen zum Beispiel Handgeführte Maschinen in Werkstätten oder auf Baustellen (rauer Betrieb) anderen Prüffristen als Arbeitsmittel, die in Büros genutzt werden (EDV-gestützte Arbeitsmittel). Die Entscheidung über den Gefährdungsgrad durch ein Arbeitsmittel obliegt letztendlich immer der ausführenden Prüfkraft.
Welche Arbeitsmittel müssen geprüft werden?
Zahlreiche elektrische Betriebsmittel können bei fehlerhafter Funktion ein Sicherheitsrisiko darstellen und müssen daher regelmäßig von einer hierzu befähigten Person geprüft und beurteilt werden.
- Geräte in Verwaltung/Lager
- EDV-gestützte Arbeitsmittel
- Drucker
- Rechner
- Monitore
- steckbare Anschlussleitungen
- Netzteile & Dockingstations
- höhenverstellbare elektrische Schreibtische
- Tischlampe
- Werkstatt/Produktion/Labor
- Handkreissägen
- Leitungsroller
- Bohr- und Schleifmaschinen
- Pumpen
- Kompressoren
- Säge
- Schleifbock
- Schweißgeräte
- elektrisches Laborequipment
Vorgaben und Ablauf: Arbeitsmittel richtig prüfen lassen
Die Gefährdungsbeurteilung darf gemäß Vorschrift nur von einer „befähigten Person“ erteilt werden. So muss die Prüfkraft über eine elektrotechnische Ausbildung verfügen, ein elektrotechnisches Studium abgeschlossen haben oder das benötigte Know-how – gepaart mit praktischer Erfahrung – in anderer Form erworben haben bzw. den Erwerb nachweisen können.
Zur umfassenden Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 zählt zuerst eine Sichtprüfung. Hierbei werden der Zustand des zu prüfenden Objektes, der Anschlüsse und die äußeren Rahmenbedingungen am Einsatzort untersucht. Für uns von teSi System ist dies auch der wichtigste Teil der Gesamtprüfung, da bei einer genauen Betrachtung Beschädigungen erkannt und entsprechend behoben werden können. Mechanische Gefährdungen oder potenzielle Brandgefahr lassen sich so schon frühzeitig neutralisieren. Weiterhin werden im Rahmen der Prüfung der Isolationswiderstand und die Ableitströme gemessen, zudem testen wir das Arbeitsmittel auf eine einwandfreie Funktion.
Die Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsmittel wird offiziell protokolliert
Alle Ergebnisse aus den Einzeluntersuchungen werden von der Prüfkraft in einem offiziellen Protokoll festgehalten. Dieses erhalten Sie inklusive der Gefährdungsbeurteilung Ihrer Arbeitsmittel von uns als PDF, auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne die Auswertung – beispielsweise für Inventurlisten – in Form einer Excel-Tabelle zur Verfügung (hierbei aber ohne die Messwerte).
Wenn Sie eine Gefährdungsbeurteilung für Ihre Arbeitsmittel wünschen, sind Sie bei teSi System genau richtig. Als erfahrener Dienstleister im Bereich Prüfung elektrischer Arbeits- und Betriebsmittel sind wir Ihr Ansprechpartner. Wenn Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen haben oder, mehr über die Gefährdungsbeurteilung oder die Prüfung erfahren möchten, stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Normen & Vorschriften (Auswahl)
DGUV Vorschrift 3: https://publikationen.dguv.de/regelwerk/informationen/787/wiederkehrende-pruefungen-elektrischer-anlagen-und-betriebsmittel-organisation-durch-den-unternehme
Technische Regeln Betriebssicherheitsverordnung (TRBS): https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBS/TRBS.html
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/