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Betriebssicherheitsprüfung gemäß BetrSichV und DGUV

Betriebssicherheitsverordnung Siegel

Um die Sicherheit in einem Betrieb zu kontrollieren und – sofern notwendig – Anpassungen vorzunehmen, legt die Betriebssicherheitsverordnung, kurz BetrSichV, entsprechende Regeln fest. Bei dieser regelmäßig durchzuführenden Betriebssicherheitsprüfung werden sämtliche elektrischen Betriebs- und Arbeitsmittel – dieser Bereich umfasst zahlreiche Objekte, von einfachen elektrische Werkzeugen und Geräten über Anlagen bis hin zu Maschinen – sorgfältig geprüft und auf einwandfreie Funktion getestet. Als erfahrener Dienstleister für die Prüfung und Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln beraten wir von teSi System Sie gerne rund um die Planung und Durchführung der elektrischen Sicherheitsprüfung.

 

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Wichtigste Fragen zur Betriebssicherheitsprüfung nach BetrSichV

Die am häufigsten gestellten Fragen zur Betriebssicherheitsprüfung haben wir Ihnen nachfolgend übersichtlich aufbereitet:

  • Wer muss laut BetrSichV prüfen lassen?
    Sämtliche Arbeitgeber, die elektrische Betriebs- und Arbeitsmittel bereitstellen. Als Arbeitgeber im Sinne der BetrSichV gelten auch Familienbetriebe und Einzelunternehmen wie etwa Kleingewerbe. Die Sicherheit eines Arbeitsmittels muss nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) über die gesamte Lebensdauer gewährleistet sein.
  • Was muss geprüft werden?
    Elektrische Betriebs- und Arbeitsmittel, die seitens der Arbeitgeber selbst genutzt bzw. den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt werden. Dazu zählen elektrische Werkzeuge wie Bohrmaschinen, Schleifgeräte und Leitungsroller sowie Drucker und Monitore, Anschlussleitungen und Mehrfachsteckdosen. Auch Kaffeemaschinen und Beamer – kurz: alles, was einen Stecker hat und an den Stromkreislauf angeschlossen ist.
  • Was gilt für die Prüfung und Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln?
    Jeder Arbeitgeber hat gemäß BetrSichV eine Gefährdungsbeurteilung seiner Arbeitsmittel zu erstellen oder anfertigen zu lassen. Anhand dieser lassen sich die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und gefahrlose Benutzung der Arbeitsmittel festlegen. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, die Risiken im Umgang mit den Betriebsmitteln zu ermitteln und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu veranlassen. Hierzu zählt auch eine Schulung der Mitarbeiter.
  • Welche Fristen sind zu beachten?
    Die Frist bis zur nächsten Prüfung richtet sich nach der Art des Arbeitsmittels und kann in der BetrSichV eingesehen werden. Hierbei handelt es sich um sogenannte Höchstfristen – je nach Einzelfall kann eine kürzere Frist bis zur nächsten Prüfung veranschlagt werden.

Wie werden Arbeitsmittel auf Betriebssicherheit geprüft?

Der Ablauf der Betriebssicherheitsprüfung ist gemäß Abschnitt 5 der DIN EN50678, DIN EN50699 (VDE 0701-702)  geregelt. Hiernach besteht die Gesamtprüfung eines Geräts aus verschiedenen Einzelprüfungen. Jede Teilprüfung muss bestanden werden, um das Prüfobjekt als sicher und arbeitstauglich einzustufen. Den wichtigsten Part stellt hierbei die Sichtprüfung dar, bei der das zu prüfende Betriebs- oder Arbeitsmittel genau in Augenschein genommen wird. Bei diesem Teil der Prüfung ist besonders darauf zu achten, ob das Prüfobjekt möglicherweise Beschädigungen aufweist und es für den Einsatzort geeignet ist. Neben dem Zustand des elektrischen Geräts sind dessen Isolierung und die Beschaffenheit der Anschlussleitung zu untersuchen.

Bei der Messprüfung wird das Prüfobjekt in der Regel aktiv in Betrieb genommen. Hierbei gilt es, den Widerstand des Schutzleiters, die Ableitströme und den Isolationswiderstand zu messen. Des Weiteren wird das Gerät mittels der Differenzstrom-Messmethode umgepolt. Den letzten Prüfungsteil bildet die Funktionsprüfung, bei der das zu prüfende Betriebs- oder Arbeitsmittel auf seine einwandfreie Funktion und die damit verbundene Betriebssicherheit getestet wird.

Welche weiteren Vorschriften sind zu beachten?

Die Betriebssicherheitsprüfung elektrischer Arbeitsmittel richtet sich nach den geltenden Regelungen der BetrSichV, der DGUV Vorschrift 3 und der DIN EN50678, DIN EN50699 (VDE 0701-702). Dort sind sämtliche Vorschriften zu Prüffristen, Ablauf und Anforderungen festgelegt. Ebenfalls wird gemäß den Vorschriften eine detaillierte Dokumentation der Einzelprüfungen in Form eines Prüfprotokolls gefordert. Dieses erhalten Sie bei uns im Anschluss an die Prüfung als geschütztes PDF-Dokument, in dem Sie alle Messwerte einsehen können.

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