Elektrische Prüfung: Schweißgeräte regelmäßig kontrollieren
Wie für alle anderen elektrischen Betriebs- bzw. Arbeitsmittel ist auch eine Prüfung der benutzten Schweißgeräte vorgeschrieben, um höchstmögliche Arbeitssicherheit in Unternehmen sicherzustellen. Wir von teSi System sind bereits seit über 25 Jahren im Geschäft und stehen Ihnen sowohl für eine Beratung als auch für eine Durchführung der Prüfung elektrischer Betriebsmittel gemäß der in der DGUV festgelegten Vorgaben zur Verfügung. Informieren Sie sich nachfolgend über alles, was mit der Kontrolle inklusive
Wiederholungsprüfung von Schweißgeräten zusammenhängt.
Worauf muss ich bei der Prüfung von Schweißgeräten achten?
Bei der Prüfung von Schweißgeräten ist vor allem zu beachten, dass diese nicht gemäß DIN EN50678, DIN EN50699 (VDE 0701-702) zu erfolgen hat.
Hier gelten gemäß DIN EN 60974-4 (DIN VDE 0544-4) 2017-05 „Lichtbogenschweißeinrichtungen – Teil 4 spezielle Anforderungen, die in der Berufsgenossenschaftlichen Regel (BGR) 500 sowie der Berufsgenossenschaftlichen Information (BGI) 553 „Lichtbogenschweißer“ festgelegt sind.
Sie haben Fragen zur Prüfung von Schweißgeräten?
Wie läuft die Wiederholungsprüfung von Schweißgeräten ab?
Für die regelmäßige Besichtigung und Prüfung, auch Wiederholungsprüfung, für Schweißgeräte ist eine
feste Reihenfolge vorgesehen:
- Sichtprüfung: Hier werfen die befähigten Personen einen genauen Blick auf das Schweißgerät und
seinen Zustand sowie die Beschaffenheit von Anschlüssen und die Eignung des Einsatzortes mit all
seinen Rahmenbedingungen. Sind hier bereits Schäden am Gerät oder andere Risiken erkennbar,
können diese umgehend behoben werden. - Elektrische Prüfung: Mithilfe von modernen Messgeräten werden verschiedene Werte des Gerätes
ermittelt. Dazu gehören der Schutzleiter-, der Isolationswiderstand und der Sondenstrom der
Schweißstromausgänge. Darüber hinaus sind der Sondenstrom der berührbarleitfähigen Teile, der
Differenzstrom und die Leerlaufspannungen für Gleich- und/oder Wechselstrom zu messen. - Funktionsprüfung: Das Gerät durchläuft einen Testlauf. Hiermit wird sichergestellt, dass es wie
gewünscht arbeitet. Für die Funktionsprüfung nach einer Reparatur des Werkzeugs liegt der Fokus
auf verschiedenen Faktoren wie der Ein- und Ausschaltvorrichtung, der
Spannungsminderungseinrichtung, dem Gasmagnetventil sowie der Melde- und Kontrollleuchten. - Dokumentation: Sämtliche Einzelschritte und deren Ergebnisse bzw. Erkenntnisse sind
genauestens zu dokumentieren und in Form eines Prüfprotokolls zu vermerken. Die Messwerte der
Prüfung Ihrer Schweißgeräte erhalten Sie im Nachgang von uns als PDF. Für Inventurlisten können
Sie bei uns zudem eine Excel-Tabelle anfragen, bei der allerdings keine Messwerte vermerkt sind.
Für alle Fragen rund um die Prüfung Ihrer Schweißgeräte stehen wir Ihnen auch gerne beratend zur Seite.
Was passiert nach der Prüfung der Schweißgeräte?
Verläuft die Prüfung der Schweißgeräte erfolgreich, erhält jedes Exemplar eine Prüfplakette. Sie bestätigt die
bestandene Prüfung und zeigt an, von welchem Dienstleister diese durchgeführt wurde. Darüber hinaus gibt
sie den Monat und das Jahr an, in dem die nächste Wiederholungsprüfung stattfinden soll.
Bei der Feststellung von Mängeln und dem daraus resultierenden Nichtbestehen der Prüfung, wird das
Gerät außer Betrieb genommen. Es erfolgt eine Kennzeichnung mit einem Warnschild, dass das
Schweißgerät gemäß DIN VDE aus Sicherheitsgründen nicht mehr verwendet werden darf. Wir von teSi
System informieren Sie als Auftraggeber bzw. Ihre verantwortliche Sicherheitsfachkraft umgehend, um das
weitere Vorgehen (z. B. die Reparatur des Werkzeugs) abzustimmen.
Wann und was muss in meinem Unternehmen geprüft werden?
Als langjährig erfahrener Experte steht Ihnen teSi System gerne zur Verfügung, wenn es um die Prüfung von
Schweißgeräten oder anderen elektrischen Betriebsmitteln geht. Wir beraten Sie und erarbeiten die
geeigneten Maßnahmen für Ihren individuellen Fall. Zudem agieren wir auch operativ und führen die
Kontrolle elektrischer Arbeitsmittel gemäß Vorschrift durch. Lassen Sie sich einfach unverbindlich von uns
beraten und stellen Sie uns eine Anfrage – wir freuen uns auf Sie!
Normen & Vorschriften (Auswahl)
DGUV Vorschrift 3: https://publikationen.dguv.de/regelwerk/informationen/787/wiederkehrende-pruefungen-elektrischer-anlagen-und-betriebsmittel-organisation-durch-den-unternehme
BGR 500 Betreiben von Arbeitsmitteln https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/997
DGUV Information 209-010 (Bisher BGI 553) https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/318