Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV 208-016 (BGI 694)
Leitern können Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, die zu gefährlichen Situationen führen, daher sind Prüfungen gemäß DGUV Information 208-016 (BGI 694) und TRBS 2121-2 durch befähigte Personen nach TRBS 1201 (§ 2 Abs.6 BetrSichV) durchzuführen.
Leitern und Tritte sind wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen:
- Sicht- und Funktionsprüfung
- Verschleiß, Verformung und Zerstörung von Bauteilen
- fehlende Bauteile
- ordnungsgemäße Funktion der Verbindungselemente (z.B. Gelenke)
- Kennzeichnung mittels Prüfplakette
- ausführliches Prüfprotokoll
Vor der Verwendung von Leitern und Tritten muss sichergestellt sein, dass diese in ihrer Bauart für die gedachte Arbeit geeignet sind. Objekte, die mit dem GS-Zeichen (Zeichen für „Geprüfte Sicherheit“) markiert sind, wurden bereits im Auftrag des Herstellers durch eine zugelassene Prüfstelle auf ihre Eignung untersucht. Informieren und unterweisen Sie darüber hinaus Ihre Mitarbeiter im Umgang mit den Tritten und Leitern und sorgen Sie für eine wiederkehrende Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand.
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teSi System: Ihr Partner für Betriebssicherheit
Als Fachunternehmen mit mehr als 25 Jahren Erfahrung im Bereich Prüfung zur Arbeits- und Betriebssicherheit sind wir gerne für Sie da, wenn Sie eine Prüfung zu Leitern und Tritten wünschen (in Verbindung mit Prüfungen von elektrischen Arbeitsmitteln) oder Fragen zu diesem Thema haben. Kontaktieren Sie uns einfach und wir beraten Sie kompetent zu Ihrem individuellen Projekt. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Normen & Vorschriften (Auswahl)
Technische Regeln Betriebssicherheitsverordnung (TRBS): https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBS/TRBS.html
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/